neuer... |
Rahmenbeschluss des Rates vom 26. Juni 2001 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten
29.11.2005:
Rahmenbeschluss des Rates vom 26. Juni 2001 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten,
AblEG 2001 L 182 v. 04.07.2001, S. 1-2
(
)
|
Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
09.09.2005:
Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus,
AblEG 2001 L 344 v. 27.12.2001, S. 93-96
(
)
|
Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Bekämpfung des Terrorismus
09.09.2005:
Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Bekämpfung des Terrorismus,
AblEG 2001 L 344 v. 27.12.2001, S. 90
(
)
|
Rahmenbeschluss des Rates vom 29. Mai 2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro
01.12.2005:
Rahmenbeschluss des Rates vom 29. Mai 2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro,
AblEG 2000 L 140 v. 13.06.2000, S. 1-3
(
)
|
Gemeinsame Maßnahme vom 24. Februar 1997 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Bekämpfung des Menschenhandels und die sexuelle Ausbeutung von Kindern
30.11.2005:
Gemeinsame Maßnahme vom 24. Februar 1997 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Bekämpfung des Menschenhandels und die sexuelle Ausbeutung von Kindern,
AblEG 1997 L 63 v. 03.03.1997, S. 2-6
(
)
|
Gemeinsame Maßnahme vom 29. Juni 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - zur Einrichtung eines Europäischen Justitiellen Netzes
29.11.2005:
Gemeinsame Maßnahme vom 29. Juni 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - zur Einrichtung eines Europäischen Justitiellen Netzes,
AblEG 1998 L 191 v. 06.07.1998, S. 4-7
(
)
|
Gemeinsame Massnahme vom 21. Dezember 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Strafbarkeit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
10.08.2005:
Gemeinsame Maßnahme vom 21. Dezember 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Strafbarkeit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
AblEG 1998 L 351 v. 28.12.1998, S. 1-2
(
)
|
Gemeinsame Maßnahme vom 22. Dezember 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Bestechung im privaten Sektor
06.12.2005:
Gemeinsame Massnahme vom 22. Dezember 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Bestechung im privaten Sektor,
AblEG 1998 L 358 v. 30.12.1998, S. 2-4
(
)
|
Gemeinsame Massnahme vom 21. Dezember 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Strafbarkeit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
05.09.2005:
Erklärungen zur Gemeinsamen Massnahme vom 21. Dezember 1998 betreffend die Strafbarkeit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
AblEG 1998 L 351 v. 28.12.1998, S. 3
(
)
|
Gemeinsame Maßnahme vom 22. April 1996 vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen, betreffend den Rahmen für den Austausch von Verbindungsrichtern/-staatsanwälten zur Verbesserung der justitiellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
29.11.2005:
Gemeinsame Maßnahme vom 22. April 1996 vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen, betreffend den Rahmen für den Austausch von Verbindungsrichtern/-staatsanwälten zur Verbesserung der justitiellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
AblEG 1996 L 105 v. 26.04.1996, S. 1-2
(
)
|
älter... |