Konsolidierte Textfassungen (CONSLEG)
2001
Gemeinsame Maßnahme vom 3. Dezember 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend Geldwäsche, die Ermittlung, das Einfrieren, die Beschlagnahme und die Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten,
CONSLEG 1998F0699 - 04.07.2001
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Rahmenbeschluss des Rates über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro (konsolidierte Fassung),
CONSLEG 2000F0383 - 13.12.2001
( Vorgänge: |