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Gemeinsame Maßnahme vom 17. Dezember 1996 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften und der Verfahren der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit und zur Verhütung und Bekämpfung des illegalen Drogenhandels

96/750/JI

Rechtsnorm

  • Gemeinsame Maßnahme vom 17. Dezember 1996 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften und der Verfahren der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit und zur Verhütung und Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, AblEG 1996 L 342 v. 30.12.1996, S. 6-8 ( de en )

Von diesem Rechtsetzungsvorgang betroffene Sachgebiete:

Strafrecht Besonderer TeilBetäubungsmittelkriminalität