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Rahmenbeschluss 2005/667/JI des Rates vom 12. Juli 2005 zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Schiffe

Rechtsnormen

Rahmenbeschluss 2005/667/JI des Rates vom 12. Juli 2005 zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Schiffe, AblEU 2005 L 255 v. 29.09.2005, S. 164-167 (de en)

Rechtsetzungsvorgang

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Schiffe, KOM(2003) 227 vom 01.05.2003 (de en)

Rechtsprechung

EuGH (Große Kammer), Urteil vom 22.10.2007, Rs. C-440/05 (COM ./. Council) (de en) · Externe Quellen: InfoCuria
1. Der Rahmenbeschluss 2005/667/JI des Rates vom 12. Juli 2005 zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Schiffe wird für nichtig erklärt.

2. Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.

3. Das Königreich Belgien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Republik Estland, die Hellenische Republik, die Französische Republik, Irland, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, die Slowakische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie das Europäische Parlament tragen ihre eigenen Kosten.

Von diesem Rechtsetzungsvorgang betroffene Sachgebiete:

Strafrecht Besonderer TeilDelikte gegen die Umwelt

Stand: 03.04.2017 | Kontakt | Rechtlicher Hinweis, Quellen, Impressum, Datenschutz | Team & Ihre Mithilfe | Administration