Gemeinsame Maßnahme vom 24. Februar 1997 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Bekämpfung des Menschenhandels und die sexuelle Ausbeutung von Kindern
Rechtsnormen
Gemeinsame Maßnahme vom 24. Februar 1997 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die Bekämpfung des Menschenhandels und die sexuelle Ausbeutung von Kindern,
AblEG 1997 L 63 v. 03.03.1997, S. 2-6
(
)
|