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Gemeinsame Maßnahme vom 29. Juni 1998 - vom Rat aufgrund des Artikels K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - zur Schaffung eines Mechanismus zur gemeinsamen Bewertung der Übernahme, Anwendung und effizienten Umsetzung des Besitzstands der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres durch die Beitrittsländer

Rechtsnorm

  • Gemeinsame Maßnahme vom 29. Juni 1998 - vom Rat aufgrund des Artikels K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - zur Schaffung eines Mechanismus zur gemeinsamen Bewertung der Übernahme, Anwendung und effizienten Umsetzung des Besitzstands der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres durch die Beitrittsländer, AblEG 1998 L 191 v. 06.07.1998, S. 8-9 ( de en )

Von diesem Rechtsetzungsvorgang betroffene Sachgebiete:

Kriminalpolitik