Gemeinsame Maßnahme vom 29. Juni 1998 - vom Rat aufgrund des Artikels K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - zur Schaffung eines Mechanismus zur gemeinsamen Bewertung der Übernahme, Anwendung und effizienten Umsetzung des Besitzstands der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres durch die Beitrittsländer
Rechtsnormen
Gemeinsame Maßnahme vom 29. Juni 1998 - vom Rat aufgrund des Artikels K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - zur Schaffung eines Mechanismus zur gemeinsamen Bewertung der Übernahme, Anwendung und effizienten Umsetzung des Besitzstands der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres durch die Beitrittsländer,
AblEG 1998 L 191 v. 06.07.1998, S. 8-9
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