Neue Dokumente
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19.02.2021:
Mitteilung durch die Europäische Union gemäß dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits, AblEU 2021 C 55 v. 16.02.2021, S. 1-57
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12.02.2021:
European Judicial Network's Working Group on E-evidence-Second Statement on the proposal for a Regulation on European Production and Preservation Orders for electronic evidence in criminal matters, Ratsdok. 6036/21 vom 09.02.2021
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12.02.2021:
Report on Eurojust’s Casework on Environmental Crime, Ratsdok. 5983/21 vom 08.02.2021
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29.01.2021:
Updated compilation on the requirements for issuing and executing judicial authorities in EAW Proceedings, Ratsdok. 5607/21 vom 25.01.2021
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22.01.2021:
Geschäftsordnung der Europäischen Staatsanwaltschaft, AblEU 2021 C 22 v. 21.01.2021, S. 3-31
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22.01.2021:
Financial Penalties - Service of decisions - Information provided by Member States, Ratsdok. 5072/21 vom 20.01.2021
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22.01.2021:
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/41/EU im Hinblick auf deren Angleichung an die EU-Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, COM(2021) 21 vom 21.01.2021
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22.01.2021:
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates im Hinblick auf dessen Angleichung an die EU-Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, COM(2021) 20 vom 21.01.2021
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15.01.2021:
Agreementof 28 June 2006 between the European Union and the Republic of Iceland and the Kingdom of Norway on the surrender procedure between the Member States of the European Union and Iceland and Norway - Notifications and declarations, Ratsdok. 5273/21 vom 14.01.2021
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08.01.2021:
Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits, AblEU 2020 L 444 v. 31.12.2020, S. 14-1462
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Hinweis (AblEU 2020 L 444 v. 31.12.2020, S. 1): "Da die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich sehr spät, nämlich am 24. Dezember 2020, abgeschlossen wurden und infolgedessen erst sehr spät, nämlich am 27. Dezember 2020, alle Sprachfassungen der Abkommen vorlagen, konnte die abschließende sprachjuristische Überarbeitung der Wortlaute der Abkommen in allen 24 Sprachfassungen vor der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien und der Veröffentlichung im Amtsblatt faktisch nicht erfolgen. In Anbetracht der Dringlichkeit der Lage – der im Austrittsabkommen vom 1. Februar 2020 vorgesehene Übergangszeitraum endet am 31. Dezember 2020 – wurde es jedoch als im Interesse sowohl der Europäischen Union als auch des Vereinigten Königreichs erachtet, die Abkommen, wie sie aus den Verhandlungen hervorgegangen sind, ohne vorherige sprachjuristische Überarbeitung zu unterzeichnen und zu veröffentlichen. Deshalb können die hier veröffentlichten Wortlaute technische Fehler und Ungenauigkeiten enthalten, die in den kommenden Monaten berichtigt werden.
Gemäß Artikel FINPROV.9 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit, Artikel 21 des Abkommens über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen und Artikel 25 des Abkommens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie werden die Fassungen dieser Abkommen in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache einer abschließenden sprachjuristischen Überarbeitung unterzogen und ersetzen die aus dieser Überarbeitung resultierenden verbindlichen und endgültigen Wortlaute die unterzeichneten Fassungen der Abkommen von Anfang an.
Diese verbindlichen und endgültigen Wortlaute der Abkommen werden baldmöglichst bis zum 30. April 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht."
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