Durchführungsbeschluss (EU) 2021/856 der Kommission vom 26. Mai 2021 zur Festlegung des Zeitpunkts, zu dem die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernimmt
Rechtsnormen
Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/856 der Kommission vom 26. Mai 2021 zur Festlegung des Zeitpunkts, zu dem die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernimmt,
AblEU 2021 L 190 v. 31.05.2021, S. 101
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Durchführungsbeschluss (EU) 2021/856 der Kommission vom 25. Mai 2021 zur Festlegung des Zeitpunkts, zu dem die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernimmt,
AblEU 2021 L 188 v. 28.05.2021, S. 100-102
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Von diesem Rechtsetzungsvorgang betroffene Sachgebiete:
Agenturen, Ämter und Institutionen ⇒ Europäische Staatsanwaltschaft |