Gemeinsame Maßnahme vom 29. Juni 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - über die Anwendung bewährter Methoden bei der Rechtshilfe in Strafsachen
Rechtsnormen
Gemeinsame Maßnahme vom 29. Juni 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - über die Anwendung bewährter Methoden bei der Rechtshilfe in Strafsachen,
AblEG 1998 L 191 v. 06.07.1998, S. 1-2
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Rechtsetzungsvorgang
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung bestimmter Rechtsakte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,
COM(2014) 715 vom 27.11.2014
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Erklärung der Bundesrepublik Deutschland (zur Gemeinsamen Maßnahme vom 29. Juni 1998 über die Anwendung bewährter Methoden bei der Rechtshilfe in Strafsachen,
AblEG 1998 L 191 v. 06.07.1998, S. 3
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Von diesem Rechtsetzungsvorgang betroffene Sachgebiete:
Agenturen, Ämter und Institutionen ⇒ Europäisches Justizielles Netz |