Gemeinsame Maßnahme vom 29. Juni 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - über die Anwendung bewährter Methoden bei der Rechtshilfe in Strafsachen
Rechtsnormen
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Gemeinsame Maßnahme vom 29. Juni 1998 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - über die Anwendung bewährter Methoden bei der Rechtshilfe in Strafsachen,
AblEG 1998 L 191 v. 06.07.1998, S. 1-2
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Rechtsetzungsvorgang
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Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung bestimmter Rechtsakte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,
COM(2014) 715 vom 27.11.2014
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Erklärung der Bundesrepublik Deutschland (zur Gemeinsamen Maßnahme vom 29. Juni 1998 über die Anwendung bewährter Methoden bei der Rechtshilfe in Strafsachen,
AblEG 1998 L 191 v. 06.07.1998, S. 3
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Von diesem Rechtsetzungsvorgang betroffene Sachgebiete:
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Agenturen, Ämter und Institutionen ⇒ Europäisches Justizielles Netz |


